Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Osmo Clean GmbH

1. Art und Umfang unserer Leistung

Die Osmo Clean GmbH verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.

Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. An offiziellen Feiertagen werden keine Reinigungen durchgeführt, was bereits im Preis einkalkuliert ist und keine Reduktion des vereinbarten Pauschalbetrags zur Folge hat.

Sondereinsätze vor oder nach Feiertagen, sowie zusätzlich erbrachte Leistungen, welche nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung sind, werden in Regie verrechnet (Art. 374 OR).

Änderungen und Anpassungen der vereinbarten Leistung müssen der Osmo Clean GmbH mindestens eine Woche im Voraus schriftlich angekündigt werden.

2. Reinigungspersonal

Die Osmo Clean GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt.

Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass das Reinigungspersonal Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Hilfsräumen hat und stellt, sofern erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt kostenlos zur Verfügung.

Die Osmo Clean GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen (Hilfspersonen) zu bedienen.

3. Reinigungsmittel und Geräte

Die Osmo Clean GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten der Osmo Clean GmbH werden grundsätzlich chemiefreie und umweltschonende Reinigungsmittel verwendet.

Der Auftraggeber stellt das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser, den elektrischen Strom, sowie einen geeigneten Platz zur Unterbringung der Reinigungsgeräte und Produkte unentgeltlich zur Verfügung. Das für die Reinigungsarbeiten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Wasser und Strom werden sparsam genutzt.

4. Vertragsschluss und -änderungen

Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Bestätigung des Auftraggebers (Auftragsbestätigung).

Änderungen der vereinbarten Leistung haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich – im Ausnahmefall mündlich – von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

5. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich der Osmo Clean GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

6. Gewährleistung und Auftragserfüllung

Die Abnahme der Werkleistung erfolgt nach mündlicher oder schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung durch die Osmo Clean GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen und mängelfrei.

Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben unverzüglich zu erfolgen, ansonsten die Reinigungsarbeit als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist die Nachbesserung. Minderung und Wandelung sind ausgeschlossen.

Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenständen nicht an letztere weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

7. Haftung

Allfällige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind innert 5 Tagen seit Entdeckung des Schadens an die Osmo Clean GmbH zu melden. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Werklohns beschränkt.

Für bereits vorbestehende Schäden wie z.B. Risse, Blasen oder Kratzer an den zu reinigenden Flächen übernimmt die Osmo Clean GmbH keine Haftung. Gleiches gilt für daraus entstehende Mängelfolgeschäden. Zudem können trotz der chemiefreien und umweltschonenden Reinigungsmethode der Osmo Clean GmbH in Ausnahmefällen Verfärbungen an der gereinigten Fassade oder Fläche auftreten, wofür die Haftung ausgeschossen wird.

Die Haftung der Osmo Clean GmbH beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit. Für Hilfspersonen der Osmo Clean GmbH wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

8. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Strom- oder Wassermangel und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Osmo Clean GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Ohne eigenes Verschulden für die Unterbrechung der Reinigungsarbeiten ist der vereinbarte Preis geschuldet, auch wenn die Reinigungsarbeiten nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität oder Quantität ausgeführt wurden.

Jegliche Unterbrechung und Verzögerung der Reinigung berechtigt den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten oder letztere für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

9. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise zuzüglich MWST.

Sollten zwischen Vertragsschluss und Arbeitsausführung die Materialpreise um mehr als 10 % ansteigen, ist die Osmo Clean GmbH zu einem Preisaufschlag im Umfang der Mehrkosten berechtigt.

Erhöhen sich die Lohnkostenfaktoren ausserhalb des Einflussbereiches der Osmo Clean GmbH (wie namentlich durch gesamtarbeitsvertragliche Lohnerhöhungen, Erhöhungen von Sozial- oder Privatversicherungsbeiträgen) ist Osmo Clean GmbH berechtigt, den Auftragspreis um das Prozentmass der Lohnkostenerhöhung ohne Kündigung anzupassen.

10. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl

Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Osmo Clean GmbH zuständig. Zudem ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

12. Datenschutz

Durch die elektronische Übermittlung von Daten (z.B. via E-Mail) erklärt der Kunde sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung durch Osmo Clean GmbH einverstanden. Die Osmo Clean GmbH ist immer nach besten Kräften bemüht, die als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

13. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise dem verbundenen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Version gültig per 06.02.2014